Kosten / Terminvereinbarungen

Versicherte privater Krankenkassen

Die Kosten für Akupunktur und verwandte Methoden werden ganz oder teilweise von vielen privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. In diesem Fall rechne ich nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Meine Leistungen werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Dies richtet sich nach den Bedingungen Ihres jeweiligen Versicherungsvertrags. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse, inwieweit die Leistungen übernommen werden. Als Therapeut habe ich auf die Erstattung durch die Kassen keinen Einfluss.

Versicherte gesetzlicher Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten des Heilpraktikers leider nicht. Gesetzlich Versicherte müssen daher die Behandlungskosten selbst bezahlen. Meine Leistungen für Akupunktur, Moxibustion, Kräuterheilkunde usw. rechne ich über Privatrechnung mit pauschalem Stundensatz ab.

Vor Behandlungsbeginn informiere ich Sie gerne über meine Behandlungskosten. Bitte kontaktieren Sie dazu die Praxis.

Bedingungen bei Terminabsagen / versäumte Termine

Versäumte Termine werden Ihnen berechnet.

Es kommt immer wieder mal vor, dass ausgemachte Termine nicht wahrgenommen werden können. Sollten Sie Termine nicht einhalten können, so informieren Sie mich bitte nach Möglichkeit mindestens 2 Tage vorher.

Ich bitte um Verständnis, dass Termine in Rechnung gestellt werden, die kürzer als 48 Stunden bzw. bei Wochenenden und Feiertagen weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum abgesagt werden. Dies gilt auch für fest vereinbarte telefonische oder Video-Termine.

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